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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstellung von Websites
§1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingen ist die
allgemeine Beschreibung der Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Michael
Bayer, nachfolgend Bytefactory genannt und dem Kunden, nachfolgend Auftraggeber
genannt, bei der Erstellung, Wartung, Aktualisierung und Überarbeitung von
Websites. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht
ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.
Diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen werden im Fall des
Zustandekommens eines Vertrages oder Auftragsbestätigung ergänzt bzw.
präzisiert durch den Vertrag oder Auftragsbestätigung, der auftragsbezogen
zwischen Bytefactory und dem Auftraggeber geschlossen wird. Dies trifft
insbesondere auf Art, Umfang, Laufzeit und Kündigungsmodalitäten eines
Auftrages zu sowie die auftragsbezogene Preisgestaltung, soweit Preise nicht
ausdrücklich in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste
als Festpreise ausgewiesen bzw. im Vertrag individuell vereinbart wurden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Bytefactory
sowie deren auftragsbezogene vertragliche Ergänzungen bzw. Abänderungen
umfassen den Bereich ihrer Dienstleistungen, nämlich:
- Entwicklung eines Layouts für eine Web-Site und die
Erstellung der Web-Site
- Umsetzung von fotografischen, grafischen und/oder textlichen
Unterlagen in digitale
Form
- Die
Einbindung in Websites von selbsterstellten Funktionalitäten der Bytefactory
und/oder Dritter, wie z.B. Datenbanksteuerungen, Gästebücher,
Foren, Bannerrotation, Multimedia und ähnliches.
- Die Einstellung der Web-Site in das World
Wide Web auf einem eigenen oder fremden Server
§2. Pflichten der Bytefactory
| 1) |
Die Bytefactory verpflichtet sich, eine gebrauchstaugliche
Web-Site im HTML-Format herzustellen und diese dem Auftraggebern auf einem
geeigneten Datenträger zu übergeben bzw. auf einen Internet - Server zur
Ansicht bzw. Veröffentlichung aufzuspielen. |
| 2) |
Bytefactory erbringt ihre vertraglich zugesicherten
Leistungen in drei Phasen nach Maßgabe der folgenden Absätze 3 - 5. |
| 3) |
Layoutphase: Die Bytefactory erarbeitet zunächst ein Layout
für die Struktur der Web-Site. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis über
die hierarchische Gliederung der einzelnen Web-Seiten (Strukturbaum), die
wesentlichen Elemente der Navigation, die Platzierung von Links und - soweit
vereinbart - die Einbindung eines E-Mail Fensters bzw. einer Kontaktseite
(Formular) und sonstiger Funktionalitäten. |
| 4) |
Entwurfsphase: Nach Fertigstellung des Layouts und nach
Freigabe durch den Auftraggebern erstellt die Bytefactory eine Basisversion der
Web-Site auf der Grundlage des freigegebenen Konzepts. Die Basisversion muss
die Struktur der Web-Site erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen
Merkmale beinhalten und die notwendige Grundfunktionalität aufweisen. Zur
notwendigen Grundfunktionalität gehört insbesondere die Funktionstüchtigkeit
der Links, die die einzelnen Web-Seiten
verbinden. |
| 5) |
Herstellungsphase: Nach Fertigstellung der Basisversion und
deren Freigabe durch den Auftraggebern erstellt die Bytefactory die Endversion
der Web-Site. |
| 6) |
Die Bytefactory verpflichtet sich, die Web-Site auf den
z.Zt. im Internet gängigen Standard zu optimieren, nämlich Netscape Navigator™
ab Version 6.0 sowie Microsoft Explorer™ ab Version 5.5 . Weiter gilt, wenn
nicht anders vereinbart, eine Bildschirmauflösung von größer oder gleich
800x600 Pixel und 16Bit Farbtiefe als vereinbart. |
§ 3 Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers
| 1) |
Wenn nicht anders vereinbart, stellt der Auftraggeber der
Bytefactory die in die Web-Site einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die
Herstellung der Inhalte ist in diesem Falle allein der Auftraggeber
verantwortlich. |
| 2) |
Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören
insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken,Musik, Logos und
Daten. |
| 3) |
Der Auftraggeber stellt der Bytefactory die einzubindenden
Texte als Druckseiten in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per
Scanner eignet oder in digitaler Form in einem zu vereinbarenden Dateiformat
zur Verfügung. |
| 4) |
Der Auftraggeber stellt der Bytefactory Bilddateien (Fotos,
Grafiken, Logos etc.) in ausbelichteter Form (z.B.. Fotoabzüge) in einer
Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet oder in digitaler
Form in einem zu vereinbarenden Dateiformat zur Verfügung. |
| 5) |
Der Auftraggeber wird, soweit nicht anders vereinbart, der
Bytefactory die Titel <title> der einzelnen Web-Seiten, einige
Schlüsselworte <keywords> zu jeder Seite und jeweils eine Beschreibung
<description> der einzelnen Web-Seiten zur Verfügung stellen, damit
titles, keywords und descriptions mittels Meta-Tags in den Quellcode der
einzelnen HTML - Seiten integriert werden können. |
| 6) |
Der Auftraggeber stellt der Bytefactory die gemäß vorstehenden
Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben spätestens unverzüglich nach
Beendigung der Layoutphase zur Verfügung. |
| 7) |
Sobald die Bytefactory ein Layout erstellt hat, das die
vertraglichen Anforderungen erfüllt, wird der Auftraggeber diesen Entwurf durch
schriftliche Erklärung freigeben. |
| 8) |
Nach Erstellung einer Basisversion der Web-Site durch die
Bytefactory, die den vertraglichen Anforderungen entspricht, verpflichtet sich
der Auftraggeber, die Basisversion durch schriftliche Erklärung freizugeben. |
§ 4 Abnahme
| 1) |
Nach Fertigstellung der Web-Site ist die Bytefactory
verpflichtet, dem Auftraggeber die Web-Site auf einem geeigneten Datenträger
zur Verfügung zu stellen bzw. auf den Internet – Server aufzuspielen. Der
Auftraggeber ist zur Abnahme der Web-Site innerhalb von 10 Kalendertagen ab
Bekanntgabe verpflichtet, sofern die Web-Site den vertraglichen Anforderungen
entspricht. Erfolgt in dieser Zeit kein begründeter Widerspruch, gilt die
Web-Site als abgenommen.
|
| 2) |
Während der Herstellungsphase ist die Bytefactory
berechtigt, dem Auftraggebern einzelne Bestandteile der Web-Site zur
Teilabnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme innerhalb von 10
Kalendertagen ab Bekanntgabe verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile
der Web-Site den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Erfolgt in dieser
Zeit kein begründeter Widerspruch, gelten die betreffenden Bestandteile als
abgenommen. |
§ 5 Urheberrechte und Verwertungsrechte
| 1) |
Der Auftraggeber erwirbt die urheberrechtlichen
Verwertungsrechte, wenn die Bytefactory dem Auftraggeber die Web-Site auf einem
Datenträger übergeben bzw. auf einen öffentlich zugänglichen Webserver
aufgespielt und der Auftraggeber die gemäß § 6 geschuldete Vergütung
vollständig an die Bytefactory entrichtet hat. Bis zur Entrichtung der gemäß §
6 vom Auftraggeber geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche
urheberrechtlichen Verwertungsrechte bei der Bytefactory. |
| 2) |
An geeigneten Stellen werden in die Web-Site Hinweise auf
die Urheberstellung der Bytefactory aufgenommen. Der Auftraggeber ist nicht
dazu berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung der Bytefactory zu entfernen. |
§ 6 Vergütung
| 1) |
Die Parteien vereinbaren eine Pauschalvergütung,
Stundenabrechnung oder eine Vergütung von Einzelleistungen. |
| 2) |
Kappungsgrenze: Soweit eine Abrechnung nach Einzelleistungen
oder eine Stundenabrechnung vereinbart ist, verpflichtet sich die Bytefactory,
den Auftraggebern zu verständigen, sobald die bereits erbrachten Leistungen
einen vorher vereinbarten Betrag erreichen bzw. überschreiten würden. Die
Parteien werden sich in einem solchen Fall verständigen, ob und in welchem
Umfang die Bytefactory weitere Leistungen noch erbringen soll. |
| 3) |
Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten unabhängig
von der gewählten Vergütungsart in jedem Fall Aufwendungen, die die Bytefactory
tätigt, weil die Bytefactory nach Freigabe des Konzepts (§ 3 Abs.7), nach
Freigabe der Basisversion (§ 3 Abs. 8) oder nach Teilabnahmen (§ 4 Abs. 2) auf
Wunsch des Auftraggebers Änderungen vorgenommen hat, die sich auf Leistungen beziehen,
die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind. Derartige Mehraufwendungen
werden in jedem Fall mit einem vereinbarten Stundensatz berechnet. Wurde kein
Stundensatz vereinbart, so gilt der in der zur Zeit des Vertragsabschlusses
gültigen Preisliste genannte Stundensatz als vereinbart. |
| 4) |
Unabhängig von der Vergütungsart ist der Auftraggeber
verpflichtet, jeglichen Mehraufwand der Bytefactory zu vergüten, der daraus
resultiert, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gemäß § 3 dieses
Vertrages nicht nachgekommen ist. |
§ 7 Zahlungsmodalitäten
| 1) |
Nach Fertigstellung der Web-Site wird die Bytefactory dem
Auftraggebern die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen
(Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist innerhalb von vierzehn Werktagen zur
Zahlung fällig, sofern keine ander Regelung schriftlich festgehalten wurde |
| 2) |
die Bytefactory ist berechtigt, dem Auftraggeber in
angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem jeweils bereits
erbrachten Leistungen der Bytefactory. Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb
von vierzehn Werktagen zur Zahlung fällig. |
| 3) |
Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Rechnungen
in Verzug, so ist der Auftraggeber zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 10
% p.a. verpflichtet, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass der
Zinsschaden, der der Bytefactory entstanden ist, geringer ist. Die
Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche der Bytefactory, insbesondere der
Nachweis eines höheren Zinsschadens ist nicht ausgeschlossen. |
| 4) |
Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Rechnungen
in Verzug, so ist die Bytefactory berechtigt, die betreffende Website für die
Dauer des Zahlungsverzuges vom Netz zu trennen. Für die Dauer dieser Maßnahme
kann der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer keinerlei
Schadensersatzansprüche geltend machen. |
§ 8 Gewährleistung und Haftung
| 1) |
Für erhebliche Mängel der Web-Site haftet die Bytefactory
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. |
| 2) |
Die Bytefactory sichert zu, dass die dem Auftraggeber zur
Verfügung gestellten Texte, Bilder, Grafiken frei von Rechten Dritter sind. Die
Bytefactory ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht
verantwortlich. Insbesondere ist die Bytefactory nicht verpflichtet, die
Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. |
| 3) |
Sollten Dritte die Bytefactory wegen möglicher
Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Web-Site
resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, der Bytefactory von jeglicher
Haftung gegenüber Dritten freizustellen und der Bytefactory die Kosten zu
ersetzen, die dieser wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. |
| 4) |
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Bytefactory nur bei Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten (Kardinalpflichten). Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche
und außervertragliche Haftung der Bytefactory auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des
Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen der Bytefactory gilt. |
| 5) |
Die der Bytefactory zur Verfügung gestellten Unterlagen
werden pfleglichst behandelt und nach erfolgter Übernahme in den Datenbestand
bzw. Angebotserarbeitung an den Auftraggeber bzw. Angebotsnachsuchenden auf
Wunsch auf postalischem Wege zurückgesandt. Für einen Verlust oder eine
Beschädigung dieser Unterlagen haftet jedoch die Bytefactory auf keinem Fall.
Die Bytefactory fordert den Auftraggeber hiermit ausdrücklich auf,
ausschließlich Duplikate, deren Verlust keinen oder nur unwesentlichen
materiellen Schaden verursachen, zu Versand zu bringen. |
| 6) |
Ein Haftungsanspruch des Auftraggebers gegenüber der
Bytefactory ist auf jeden Fall auf den vereinbarten Auftragswert begrenzt. |
§ 9 Fertigstellung der Web-Site
| 1) |
Ein Fertigstellungstermin gilt als nicht vereinbart, kann
aber vertraglich vereinbart werden. Wird ein vereinbarter Fertigstellungstermin
aus Gründen, die nicht im Einflussbereich (wie bei der Inanspruchnahme von
Dienstleistungen Dritter, höhere Gewalt) der Bytefactory liegen, nicht eingehalten,
so kann der Auftraggeber gegenüber der Bytefactory keinerlei Ansprüche geltend
machen. Den Nachweis der schuldhaften Verzögerung hat der Auftraggeber zu
führen. |
| 2) |
Wenn ein Fertigstellungstermin vereinbart wird, ist dieser
Termin für die Bytefactory nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht
eingehalten werden kann, die der Auftraggeber zu vertreten hat. Dies gilt
insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Auftraggebern
gemäß § 3 dieses Vertrages. |
§ 10 Kündigung
| 1) |
Ein zwischen Auftraggeber und der Bytefactory geschlossener
Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden |
| 2) |
Die Bytefactory ist zur Kündigung insbesondere dann
berechtigt, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen gemäß § 3 dieses
Vertrages nachhaltig verletzt; der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung
seiner Verpflichtung zu Abschlagszahlungen gemäß § 7 Abs. 2 dieses Vertrages
nicht nachkommt. |
| 3) |
Die Bytefactory ist zur Kündigung weiterhin berechtigt, wenn
ihm Gepflogenheiten geschäftsschädigender, zivil- oder strafrechtlicher Natur
über den Auftraggeber bekannt werden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
ihm nicht bekannt waren oder sein konnten. |
§ 11 Geltungsbereich
| 1) |
Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie darauf
beruhende Verträge ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. |
| 2) |
Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang
mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, gilt Wien als Gerichtsstand vereinbart. |
§ 12 Datenschutz
| 1) |
Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden beim
der Bytefactory elektronisch gespeichert. Alle personenbezogenen Daten werden
strikt vertraulich behandelt und keinesfalls an Dritte weitergegeben, es sei
denn, übergeordnete Bestimmungen und Gesetze zwingen die Bytefactory hierzu. |
§ 13 Pflegevertrag
| 1) |
Im Rahmen des Auftrags kann vom Auftraggeber das alleinige
Zugriffsrecht im Rahmen eines Pflegevertrage übertragen werden, welches zu
allen Pflege- und Aktualisierungsmaßnahmen technisch und organisatorisch
notwendig ist. |
| 2) |
Der Pflegevertrag unterliegt keiner Mindest- oder
Höchstlaufzeit kann jederzeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen
kostenfrei gekündigt werden; Bedingung ist lediglich die Schriftform. |
| 3) |
Bedingung für den Vollzug der Kündigung ist, daß von keiner
der beiden Parteien mehr Ansprüche an die andere Partei offen sind; in diesem
Fall ruht die Kündigung und wird mit der Befriedigung der Ansprüche vollzogen. |
| 4) |
Der Pflegevertrag ist, soweit nicht anders vereinbart, für
den Auftraggeber kostenlos. |
§ 14 Ergänzende Bestimmungen
| 1) |
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren,
bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Anstelle der
unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten
kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden
Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages. |
| 2) |
Nicht berührt werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Bytefactory, sowie darauf beruhender Verträge, Geschäfts- und
Vertragsbedingungen, von AGB´s, die von Firmen geführt werden, die
auftragsbezogen für die Bytefactory oder dessen Kunden tätig werden. Diese
Drittfirmen werden im Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Bytefactory,
namentlich unter Nennung des Standortes deren Allgemeiner Geschäftsbedingungen
und der technischen Möglichkeit der Einsehbarkeit derselben erwähnt. |
| 3) |
Das Angebot der Bytefactory ist freibleibend. Ein für
Auftraggeber sowie die Bytefactory
bindender Vertrag kommt erst mit der rechtsverbindlichen Unterschrift
beider Parteien zustande.
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| 4) |
Die Bytefactory prüft nicht, inwieweit der
Verhandlungspartner, der einen Vertrag unterzeichnet, von der Firma, die
Inhaber der in Auftrag gegebenen Website ist, zur Auftragserteilung bevollmächtigt
und zeichnungsberechtigt ist. Ansprüche aus vertraglich vereinbarten Leistungen
werden im Fall der Nichterbringung finanzieller Leistungen durch diese Firma an
die unterzeichnende natürliche Person gerichtet und rechtlich durchgesetzt. |
| 5) |
AGB's von Drittanbietern und/oder nicht österreichischen
Vertragspartnern werden nicht Vertragsbestandteil. Die AGBs von Geschäftskunden
gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Alle Abweichungen hiervon bedürfen unserer expliziten schriftlichen Bestätigung
und Zustimmung. |
| 6) |
Auf freiwillig von uns angebotene kostenlose
Service-Leistungen über die Vertragsbestimmungen hinaus besteht kein
Rechtsanspruch. Kostenlose Leistungen können von uns jederzeit und ohne
Vorankündigung eingestellt werden. Ihre längerfristige freiwillige Erbringung
konstituiert keine gewohnheitsrechtlichen Ansprüche. |
Wien, 1.
September 2000
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